Übersetzungen

Übersetzungen und Beglaubigungen: Staatlich geprüft

Übersetzungen und Beglaubigungen

Als staatlich geprüfte Übersetzerin für die englische Sprache (siehe Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank) mit der Nebensprache Italienisch biete ich Ihnen Übersetzungen in und aus den folgenden Sprachen an

Kosten für eine Übersetzung:

Eine Honorareinschätzung für eine Übersetzung ist erst nach einer ersten Durchsicht des Dokuments möglich. Danach erstelle ich ein Angebot auf Basis des Ausgangstextes, wobei pro Wort zwischen 0,15 € und 0,25 €, je nach Textart, Übersetzungsrichtung und Schwierigkeitsgrad berechnet werden.

Das Honorar für die Übersetzung von Verträgen und Urkunden richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG – Honorar für Übersetzungen (Auszug § 11 JVEG):

(1) Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,55 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar).

 

Beglaubigung von Übersetzungen von Dokumenten

Die Übersetzung von Zeugnissen und Urkunden muss oft von einem gerichtlich vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer bestätigt werden.

Ich bin nach meiner Vereidigung am Landgericht Nürnberg befugt, den Titel „Staatlich beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache“ zu führen, so dass Beglaubigungen für diese Sprache erfolgen können.